
Grüder-Coaching…
Der Geschäftsführer der LUBA GmbH ,Dipl.-Ing.(FH) Jörg Kräker, ist in der Beraterdatenbank der KfW als zugelassener Berater registriert.
Deshalb kann er die Begleitung und Durchführung übernehmen.
Das Gründercoaching ist ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Erfolgsaussichten und nachhaltigen Sicherung von Existenzgründungen.
Um
Existenzgründerinnen und Existenzgründern (im Folgenden Existenzgründer
genannt) die Finanzierung von Coachingmaßnahmen zu ermöglichen und den
Erfolg von Existenzgründungen zu erhöhen, können Zuschüsse zu
den
Kosten der Coachingmaßnahme aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
(ESF) gewährt werden.
Was wird gefördert?
Gefördert
werden Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und
organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von
Existenzgründern im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel,
Handwerk, Industrie, Gast- und Fremden- verkehrsgewerbe,
Handelsvertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe,
Verkehrsgewerbe) und von Angehörigen Freier Berufe, sofern ihr
überwiegender Geschäftszweck nicht auf die entgeltliche
Unternehmensberatung ausgerichtet ist.
Der Beginn
der
selbstständigen Tätigkeit des Existenzgründers (Gründung,
Unternehmensübernahme, tätige Beteiligung, jeweils mit
Geschäftsführungs- funktion, durch Gewerbean- oder -ummeldung,
Handelsregistereintrag etc.) muss erfolgt sein und darf zum Zeitpunkt
der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Gründer-Coaching |
Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit erhalten im Rahmen dieses Programms im ersten Jahr eine besondere Förderung, sofern an sie im ersten Jahr nach der Gründung ein Gründungszuschuss (§ 57 Sozialgesetzbuch - SGB III), Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 20 SGB II), Einstiegsgeld (§ 16b SGB II bzw. § 29 SGB II in der bis zum 31.12.2008 gültigen Fassung), Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen (§ 16c SGB II) oder sonstige weitere Leistungen zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit (nach § 16 Absatz 2 Satz 1 SGB II in der bis zum 31.12.2008 gültigen Fassung), erbracht werden oder |
